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Enerige & Management > Österreich - Parlament verschärft „Übergewinnsteuer“ für Energiebranche
Quelle: Pixabay / slon_pics
ÖSTERREICH:
Parlament verschärft „Übergewinnsteuer“ für Energiebranche
Im Strombereich werden Erträge bereits ab einem Großhandelspreis von 90 statt 120 Euro/MWh abgeschöpft. Die Abschöpfung gilt ebenso wie jene im Bereich fossiler Energieträger bis 2030.
 
Österreichs Bundesparlament beschloss am 7. März die verschärfte Besteuerung sogenannter Übergewinne der Stromerzeuger. Ab 1. April dieses Jahres bis 1. April 2030 gilt nun: Bei einem anzulegenden Großhandelspreis für elektrische Energie von über 90 Euro/MWh fließen 95 Prozent der über diesem Wert liegenden Erträge der Unternehmen der E-Wirtschaft ins Bundesbudget. Für Kraftwerke, die ab dem 1. April in Betrieb gehen, beläuft sich der Schwellenwert für die „Übergewinn-Besteuerung“ auf 100 Euro/MWh. Investitionen in den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie in Energieeffizienzmaßnahmen können weiterhin zu 75 Prozent steuermindernd geltend gemacht werden.

Wie berichtet, wurden Übergewinne im Strombereich bislang ab einem Großhandelspreis von 120 Euro/MWh eingehoben. Die Steuerquote belief sich auf 90 Prozent.

Zumindest vorläufig vom Tisch ist die Idee Finanzminister Markus Marterbauers (SPÖ) hinsichtlich einer Sondersteuer auf die Stromerzeugung („Elektrizitätswirtschafts-Transformationsbeitrag“ ). Wie berichtet, hatte der Minister vorgeschlagen, die Produktion von Strom mit erneuerbaren Energien mit 3 Euro/MWh zu besteuern, jene mit Gaskraftwerken mit 4 Euro/MWh.
  Bestimmung verlängert

Verlängert wurden die Bestimmungen zur Übergewinnsteuer für die Anbieter von Öl, Erdgas und Kohle sowie für Raffineriebetreiber. Diese fällt nun 2030 für das Kalenderjahr 2029 letztmalig an. Laut bislang geltendem Recht wäre die Steuer heuer für 2024 zum letzten Mal eingehoben worden. Für jedes Jahr werden rückwirkend 40 Prozent jener Gewinne abgeschöpft, die um mindestens 5 Prozent über dem Durchschnitt der Gewinne der jeweils vergangenen drei Jahre lagen.

Die neuen Bestimmungen zur Übergewinnbesteuerung für die gesamte Energiewirtschaft gelten ab 1. April. Zur Berechnung ihrer Höhe werden aber bereits die Erträge ab 1. Januar 2025 herangezogen. Die Regierung aus den Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP), den Sozialdemokraten (SPÖ) und den Liberalen (Neos) möchte damit jährlich rund 200 Millionen Euro zur Budgetsanierung erzielen.

Mit 1. April abgeschafft werden die Steuerbegünstigungen für Photovoltaikanlagen mit höchstens 35 kW Leistung sowie für Elektroautos. Hinsichtlich der PV-Anlagen ist damit wieder die Umsatzsteuer von 20 Prozent zu entrichten. Laut Berechnungen des Finanzministeriums soll dies noch heuer rund 175 Millionen Euro fürs Budget bringen, die PV-Branche geht von maximal 30 Millionen Euro aus.

Bezüglich der Elektroautos fällt die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer. Dabei gilt: Von der Dauerleistung des Motors werden 45 kW abgezogen. Die ersten darüberliegenden 35 kW werden mit jeweils 0,25 Euro besteuert, die nächsten 25 kW mit je 0,35 Euro. Für jedes weitere kW beträgt der Steuersatz 0,45 Euro. Hinzu kommt eine gewichtsbezogene Steuer. Dabei werden vom Gewicht des Elektroautos 900 Kilogramm abgezogen. Für die ersten darüber hinaus gehenden 500 Kilogramm sind jeweils 0,015 Euro fällig, für weitere 700 Kilogramm je 0,030 Euro, für jedes zusätzliche Kilogramm 0,045 Euro. Die jährlichen Einnahmen daraus schätzt das Finanzministerium auf etwa 65 Millionen Euro. Insgesamt würden sich aus energiebezogenen Maßnahmen somit rund 440 Millionen Euro pro Jahr zur Budgetsanierung ergeben. Das wäre etwa ein Drittel der für heuer angesetzten Sparmaßnahmen und Zusatzeinnahmen von 1,24 Milliarden Euro.

E-Wirtschaft: Politik soll Kunden entlasten

Der Präsident des E-Wirtschafts-Verbands Oesterreichs Energie, Verbund-Generaldirektor Michael Strugl, zeigte sich erfreut über das Absehen der Regierung von der Sondersteuer auf die Stromproduktion. Er bezeichnete dies als „Bekenntnis zum Ausbau der heimischen Stromerzeugung und zur Stärkung der Versorgungssicherheit“. Die verschärfte Übergewinnbesteuerung sei dem gegenüber „kritisch zu sehen“. Nun müsse die Politik Schritte zur „notwendigen Entlastung der Kunden“ setzen.

Kritik kam vom Verband Kleinwasserkraft Österreich, dessen Mitglieder rund 7 Milliarden kWh Strom pro Jahr erzeugen und damit rechnerisch etwa 10 Prozent des österreichischen Strombedarfs decken. Laut Geschäftsführer Paul Ablinger fördert die Regierung mit der verschärften Übergewinnbesteuerung den Import elektrischer Energie und „verteuert heimische Investitionen“. Nicht nachvollziehbar sei auch, warum hinsichtlich der Stromerzeugung der Umsatz besteuert werde, hinsichtlich der Bereitstellung fossiler Energieträger aber nur der Gewinn.

Der Redaktion gegenüber erläuterte Ablinger, im Großhandel zeigten sich zunehmend Phasen mit sehr niedrigen Preisen. Bislang seien die Kraftwerksbetreiber in der Lage gewesen, damit zu tragende Mindererlöse in Phasen höherer Preise auszugleichen. Dies werde nun schwieriger, Investitionen würden weniger rentabel. Problematisch sei, dass die Politik mit „ständigen Eingriffen“ in die Rahmenbedingungen die Kalkulationen der Unternehmen immer wieder zunichtemache.
 

Klaus Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Montag, 10.03.2025, 12:56 Uhr

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